__ von der Krebsliga an die Beschwerdegegnerin (IV-Akte 46). Die Beschwerdegegnerin lehnte mit Einspracheentscheid vom 28. August 2023 den Anspruch auf Hilflosenentschädigung erneut ab (IV-Akte 49). Mit Beschwerde vom 20. September 2023 gelangte der Beschwerdeführer an das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt (IV-Akte 50). Dieses wies die Beschwerde mir Urteil vom 18. Januar 2024 ab (Verfahren AH.2023.10; IV-Akte 58). Mit Schreiben vom 23. Mai 2024 wandte sich der Beschwerdeführer betreffend Neubeurteilung einer Hilflosenentschädigung an die Beschwerdegegnerin und verwies dabei auf das Schreiben von Dr. med. D____, Spezialarzt für innere Medizin, spez. Lungenkrankheiten