Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 22. Mai 2023 (IV-Akte 35) wurde der Anspruch auf Hilflosenentschädigung mit Verfügung vom 24. Mai 2023 wiederum abgelehnt (IV-Akte 37). Am 30. Mai 2023 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin und legte neue ärztliche Berichte vor (E-Mailnachricht Hausarzt und Bericht des B____vom 21.03.2023, IV-Akte 38). Der RAD nahm am 19. Juni 2023 dazu Stellung (IV-Akte 44). Mit Schreiben vom 3. Juli 2023 wandte sich Frau C____ von der Krebsliga an die Beschwerdegegnerin (IV-Akte 46).