I. Der 1951 geborene Beschwerdeführer beantragte am 5. Juni 2019 erstmals bei der Beschwerdegegnerin eine Hilflosenentschädigung (IV-Akte 16). Als Grund für die Hilfsbedürftigkeit nannte er ein Adenokarzinom der Lunge seit Mai 2015 sowie die Nebenwirkungen der entsprechenden Chemotherapie (IV-Akte 16, S. 2 und 6). Mit Verfügung vom 12. November 2019 wies die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung ab (IV-Akte 24). Am 28. Dezember 2022 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Bezug von Hilflosenentschädigung an (IV-Akte 26). Nach einer Abklärung vor Ort am 17. März 2023 (Abklärungsbericht vom 27.03.2023, IV-Akte 33) sowie einer