5.3. Der Embryonentransfer gelang am 2. September 2022 und führte zur Schwangerschaft sowie der Geburt der Tochter (vgl. Clinical and Laboratorial Report, BB 7). Im Moment des Embryonentransfers im September 2022 war die Beschwerdeführerin bereits seit über 7 Monaten Witwe. Insofern war der Todesfall ihres Ehemanns bereits eingetreten, womit die Beschwerdeführerin wusste, dass ihr Kind ohne Vater wird aufwachsen müssen (Tod am [...]. Januar 2022; vgl. Familienausweis, Stand per [...]. Januar 2022, Beilage Beschwerdeantwort [AB] 1; Mail vom 21. November 2023, AB 1).