300-Tage-Regel obsolet. Es würde dann genügen, wenn sich eine Witwe zu einem x-beliebigen Zeitpunkt nach dem Tod ihres Ehemannes Embryonen transferieren lassen würde, um einen Anspruch auf eine Witwenrente geltend machen zu können. Das könne nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein (Duplik, S. 1). 2.4. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin zu Recht mit Verfügung vom 15. Januar 2024, bestätigt mit Einspracheentscheid vom 30. April 2024, den Antrag der Beschwerdeführerin auf Ausrichtung einer Witwerrente ab dem 1. Februar 2022 abgewiesen hat. 3.