III. Die Hauptverhandlung vor der Kammer des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt findet am 27. Februar 2025 im Beisein der Beschwerdeführerin, ihrer Rechtsanwältin und einer Vertreterin sowie einem Vertreter der Beschwerdegegnerin statt. Es erfolgt eine Befragung der Beschwerdeführerin und die Vertreterinnen der Parteien gelangen zum Vortrag. Für sämtliche Ausführungen wird auf die nachstehenden Entscheidungsgründe und das Verhandlungsprotokoll verwiesen. Entscheidungsgründe 1.