II. a) Dagegen erhebt die Beschwerdeführerin am 31. Mai 2024 Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt und stellt, vertreten durch lic. iur. [...], Advokatin, folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei der Einspracheentscheid vom 30. April 2024 aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Unter o-/e-Kostenfolge. b) Mit Beschwerdeantwort (BA) vom 15. Juli 2024 schliesst die Beschwerdegegnerin auf Abweisung der Beschwerde. c) Die Beschwerdeführerin hält mit Replik vom 9. September 2024 an ihren Begehren fest und beantragt die Durchführung einer Parteiverhandlung.