Die Waisenrente wurde rückwirkend per 1. Juni 2023 ausbezahlt (BB 5). Mit separater Verfügung vom 15. Januar 2024 lehnte sie den Anspruch auf eine Witwenrente ab (AB 6). Die Beschwerdeführerin erhob hiergegen am 14. Februar 2024 Einsprache (AB 4), welche mit Einspracheentscheid vom 30. April 2024 abgelehnt wurde (AB 5).