_ geboren. Das Kindsverhältnis zwischen C____ und D____ wurde mit Entscheid des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt F.2023.302 vom 3. Oktober 2023 rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt von D____ bestätigt (BB 4). b) Am 25. November 2023 (Posteingang bei der Beschwerdegegnerin am 7. Dezember 2023) meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin für den Bezug einer Hinterlassenenrente (Witwenrente für die Beschwerdeführerin und Waisenrente für die Tochter D____) an. Die Beschwerdegegnerin sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. Januar 2024 eine Waisenrente für ihre Tochter D____ zu. Die Waisenrente wurde rückwirkend per 1. Juni 2023 ausbezahlt (BB 5).