Verhandlungsprotokoll, S. 4), vermag nichts an seiner Verantwortung zu ändern. Er hätte als einziger Verwaltungsrat seine Aufsichts- bzw. Überwachungspflichten wahrnehmen müssen. Dass er die notwendigen Unterlagen (zumindest über längere Zeit) nicht eingefordert hat, bestreitet er nicht. Er gibt viel mehr an, er habe E____ und F____ vertraut (vgl. Verhandlungsprotokoll, S. 2 und 3). Die Einforderung von Unterlagen, namentlich bei den Herren E____ und F____ wäre auch per Telefon, E-Mail und Briefpost möglich gewesen. Er hätte diese nicht persönlich treffen müssen.