Es erübrigt sich deshalb, auf die weiteren diesbezüglichen Vorbringen des Beschwerdeführers einzugehen. Ebenfalls von der geforderten Schadenssumme abzuziehen ist ein «Kostenvorschuss Gericht», welcher am 28. April 2021 verbucht wurde (AB 10, S. 5). Aus den Vorakten ergibt sich, dass das Zivilgericht Basel-Stadt der Beschwerdegegnerin infolge der Einreichung eines Konkursbegehrens in Bezug auf die D____ AG einen Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 500.00 auferlegt hat (vgl. Verfügung vom 23. September 2021).