Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass in diesem Monat noch Mitarbeitende vorhanden waren, in jedem Fall wurde für diesen Monat noch ein Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung für 14 von 22 Mitarbeitenden gestellt (a.a.O., S. 146). Für die Monate August und September finden sich in den Akten keine entsprechenden Unterlagen bezüglich einer Kurzarbeitsentschädigung. Eine Mitteilung der Firma D____ AG, dass sie keine Mitarbeitenden mehr beschäftige, findet sich allerdings ebenfalls nicht in den Akten. Auch legt der Beschwerdeführer keine Beweise oder Dokumente, die zumindest Hinweise auf ein Fehlen von Mitarbeitenden geben würden, vor.