Während sich in den Strafakten die Formulare für den jeweiligen Antrag und die Abrechnung sowie die Auszahlungsbelege der Kurzarbeitsentschädigungen für die Monate April 2020 bis Juni 2021 befinden (vgl. Strafakten, SB AWA, S. 7 ff.), liegt für den Monat Juli 2021 lediglich noch das Formular mit dem Antrag und der Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung vor (Strafakten, SB AWA, S. 146 ff.). Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass in diesem Monat noch Mitarbeitende vorhanden waren, in jedem Fall wurde für diesen Monat noch ein Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung für 14 von 22 Mitarbeitenden gestellt (a.a.O., S. 146).