Dass diese Information an die Beschwerdegegnerin erfolgt ist und die Beschwerdegegnerin daraufhin das Konto der D____ AG per 1. März 2020 reaktivierte, ergibt sich aus verschiedenen E-Mails vom Mai 2020 (AB 5 bis 7). Die Beschwerdegegnerin berechnete daraufhin die Akontobeiträge für die Monate März bis Dezember 2020 und teilte diese der D____ AG mit (vgl. Schreiben vom 8. Mai 2020, AB 8). Den Umstand, dass eine Meldung bezüglich der erneuten Einstellung von Mitarbeitenden erfolgt ist, bestreitet der Beschwerdeführer nicht (vgl. Verhandlungsprotokoll, S. 4).