- für das Jahr 2019 für die Akontobeiträge für die Monate Juni bis November 2019 in Höhe von je Fr. 5'892.85 (AB 10, S. 2 und 3) und für den Monat Dezember 2019 in Höhe von Fr. 5'893.60 (AB 10, S. 3); - für das Jahr 2021 für die Akontobeiträge für die Monate Juli bis September 2021 in Höhe von je Fr. 5'744.00. Ferner wurden nicht alle im Kontoauszug aufgeführten Mahngebühren sowie Verzugs- und Vergütungszinsen von Verfügungen erfasst. Die Rechtmässigkeit aller dieser Beträge kann das Gericht – mangels rechtskräftiger Verfügung – grundsätzlich auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen. 6.7.2