Der Betrag von Fr. 4'306.90 setzt sich zusammen aus einer am 30. April 2019 verbuchten Jahresabrechnung für Lohnbeiträge für das gesamte Jahr 2018, einen am selben Tag verbuchten Verzugs-/Vergütungszins (vgl. dazu auch AB 10, S. 2.), einer Mahngebühr, den Kosten für den Zahlungsbefehl und aufgelaufenen Verzugszinsen. Ferner finden sich für die folgenden Zeiträume bzw. Monate Veranlagungsverfügungen, mit welchen der in der jeweiligen Betreibung erhobene Rechtsvorschlag beseitigt worden ist: - Januar 2019: Akontobeitrag (Verfügung vom 18. Juni 2019; in den Vorakten); - Mai 2019: Akontobeitrag (Verfügung vom 20. August 2019; in den Vorakten); - Januar bis Dezember 2019: