Über diese Beträge wurde somit bereits verfügt. Mit der Veranlagungsverfügung vom 19. August 2019 (in den Vorakten) hob die Beschwerdegegnerin einen Rechtsvorschlag für in Betreibung gesetzte Arbeitgeber-/Arbeitnehmer- und Verwaltungskosteneiträge «für das Jahr 2018» auf. Der Betrag von Fr. 4'306.90 setzt sich zusammen aus einer am 30. April 2019 verbuchten Jahresabrechnung für Lohnbeiträge für das gesamte Jahr 2018, einen am selben Tag verbuchten Verzugs-/Vergütungszins (vgl. dazu auch AB 10, S. 2.), einer Mahngebühr, den Kosten für den Zahlungsbefehl und aufgelaufenen Verzugszinsen.