Infolgedessen ist auf die Beschwerde einzutreten. 3.1.2 Die Beschwerdegegnerin weist diesbezüglich darauf hin, dass sie aufgrund der gesetzlichen Pflichten des Beschwerdeführers als Verwaltungsrat davon ausgehe, dass er vollständig über die Vorgänge in der Firma orientiert sei und dementsprechend Kenntnis der entsprechenden Akten hat bzw. diese bei der D____ AG einsehen konnte. Es sei zudem unbestritten, dass er die Möglichkeit habe, die Akten bei der Beschwerdegegnerin einzusehen. Dafür müsste er aber bei der Beschwerdegegnerin vorsprechen. Das Wesentliche, nämlich der Kontoauszug mit den offenen Beiträgen, habe der Beschwerdeführer erhalten.