Sie informiert die Parteien darüber, dass sie zur Hauptverhandlung geladen werden und, dass die Kammer über die Notwendigkeit weiterer Beweiserhebungen sowie eine allfällige Sistierung entscheiden werde. Dazu erklärt sie, die Frage der Sistierung sie nicht offenkundig, da sich aus den mit den Rechtsschriften eingereichten Akten sowie den Strafakten keine Rückforderung der Arbeitslosenkasse über zu Unrecht ausgerichtete Kurzarbeitsentschädigungen an die D____ AG ergäben.