Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2024 auf Abweisung der Beschwerde. Nebst ausgewählten Beilagen reicht sie die Akten der D____ AG auf CD ein c) Mit Replik vom 13. August 2024 (Postaufgabe 27. August 2024) hält der Beschwerdeführer an seinen in der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren fest. Im Verfahrensantrag 2 gibt er bezüglich E____ neu nicht mehr «Wohnort unbekannt», sondern die Adresse «[...]» an. Zusätzlich zu zwei weiteren ausgewählten Beilagen, reicht der Beschwerdeführer die Strafakten des Verfahrens [...] auf einem USB-Stick ein.