6. Es seien Herr F____ und Herr E____ zu verpflichten, sämtliche Unterlagen zu den Lohnkonti und zu den Mitarbeitenden der D____ AG sowie den Unterlagen in Zusammenhang mit der Beschwerdegegnerin und zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu edieren. 7. Es sei dem Beschwerdeführer nach Beizug der AHV-Akten, der Akten des Konkursamtes, der Strafakten sowie der Unterlagen der Herren F____ und E____, Einsicht in diese zu gewähren und es sei dem Beschwerdeführer die Möglichkeit einzuräumen, nach Einsicht in diese Akten eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. b) Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2024 auf Abweisung der Beschwerde.