_ eine Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit einem Covid-Kreditbetrug ein (vgl. Strafakten, SB AZ 1). d) Mit einem Schreiben vom 7. September 2023 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, dass die infolge des mangels Aktiven eingestellten Konkurses der D____ AG, eine nicht mehr einforderbare Forderung gegenüber der D____ AG und damit ein Schaden der Beschwerdegegnerin in Höhe von Fr. 228'495.75 (Fr. 228'734.05 abzüglich einer nachträglichen CO2-Rückerstattung in Höhe von Fr. 238.30) bestehe (BB 4). Sie sei von Gesetzes wegen verpflichtet, abzuklären, ob die Organe der juristischen Person haftbar seien.