Am 21. März 2016 erteilte er E____ eine Generalvollmacht, damit dieser die D____ AG als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift in allen Arten von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen ohne Einschränkung, vor allen Behörden der Verwaltung und allen Gerichten sowie auch «Gesellschaften (Banken)» und Privaten gegenüber rechtsgültig vertreten könne (BB 10). Am 19. Juni 2020 erteilte der Beschwerdeführer F____ eine Vollmacht, damit ihn dieser «in sämtlichen Betreibungsangelegenheiten», insbesondere auch in Pfändungsvollzügen vertreten könne (BB 11). b) Am 12. Oktober 2021 wurde über der D__