4.2.3. Nicht gehört werden kann auch der Einwand des Beschwerdeführers, das formlose Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 7. Juni 2019 habe aufgrund ihrer Nichtigkeit keinerlei Wirkung entfalten (Beschwerde, Rz. 13). Als nichtig erweist sich nach der sog. Evidenztheorie eine Verfügung erst, wenn der ihr anhaftende Mangel besonders schwer wiegt, dieser sich als offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar erweist und wenn die Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird. Inhaltliche Mängel einer Entscheidung führen nur ausnahmsweise zur Nichtigkeit.