4.2. 4.2.1. Gem.s Übergangsregelung für Witwerrenten der AHV kann neu ein unbefristeter Anspruch auf eine Witwerrente entstehen, wenn am 11. Oktober 2022 eine nicht rechtskräftige Verfügung über die Einstellung der Volljährigkeit des Kindes vorliegt (vgl. die fünfte Zeile der Tabelle auf S. 2 der Mitteilungen BSV Nr. 460). Vorliegend hat die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 7. Juni 2019 schriftlich mitgeteilt, dass sein jüngstes Kind am [...] 18-jährig und dass die Auszahlung der Rente per Ende Juni 2019 eingestellt werde. Ob diese Mitteilung zu Recht im formlosen Verfahren erging und die versicherte Person gestützt auf Art.