8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fest. Somit ist zwecks Herstellung eines konventionskonformen Zustandes in Fällen, die mit dem Fall Beeler gegen die Schweiz vergleichbare Konstellationen aufweisen, fortan darauf zu verzichten, die Witwerrente allein aufgrund der Volljährigkeit des jüngsten Kindes aufzuheben (vgl. die Urteile des Bundesgerichts 9C_644/2023 vom 10. Juni 2024 E. 4 und 9C_491/2023 vom 3. April 2024, je mit Hinweis auf BGE 143 I 50 E. 4.1 und 4.2 sowie BGE 143 I 60 E. 3.3). Das erkannte auch das BSV in seinen Mitteilungen Nr. 460 vom 21. Oktober 2022 an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen (nachfolgend: Mitteilungen BSV Nr. 460).