3.3. Die Grosse Kammer des EGMR hat mit Urteil 78630/12 vom 11. Oktober 2022 (Beeler gegen die Schweiz) entschieden, dass Witwer durch Art. 24 Abs. 2 AHVG diskriminiert werden, indem ihre Hinterlassenenrente, anders als jene von Witwen, mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes erlischt. Der EGMR stellte in diesem Zusammenhang eine Verletzung von Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in Kraft getreten für die Schweiz am 28. November 1974 (EMRK; SR 0.101) in Verbindung mit Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fest.