Der Beschwerdeführer, mittlerweile vertreten durch lic. iur. B____, Advokat, bat die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 31. August 2023, die Ausrichtung der monatlichen Witwerrente ab Juli 2019 (spätestens ab 11. Oktober 2022) zu bestätigen und eine entsprechende Nachzahlung vorzunehmen. Im Falle, dass an der Rentenaufhebung festgehalten werden sollte, ersuche der Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin um den Erlass einer anfechtbaren Verfügung (AB 6).