Mit Schreiben vom 7. Juni 2019 teilte die Beschwerdegegnerin mit, dass sie die Auszahlung der Witwerrente per Ende Juni 2019 einstelle, da der Sohn des Beschwerdeführers am [...] 2019 18 Jahre alt werde (AB 2). Mit Schreiben vom 21. Oktober 2022 beantragte der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin, es sei die Verfügung vom 7. September 2011 (AB 1) respektive das Schreiben vom 7. Juni 2019 (AB 2) in Wiedererwägung zu ziehen und es sei ihm rückwirkend ab Juli 2019 und bis auf weiteres eine monatliche Witwerrente auszurichten.