Zudem ist festzustellen, dass die Staatliche Stelle für Wohnschutz über eigene Räumlichkeiten verfügt (https://bit.ly/3L3MZWy; zuletzt abgerufen am 7. November 2025) und damit auch über Sitzungszimmer für Kommissionsitzungen verfügen dürfte. Im Übrigen ist zu bemerken, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung dem Abgrenzungskriterium der arbeitsorganisatorischen Abhängigkeit bei Erwerbstätigkeiten, bei denen – wie vorliegend (vgl. E. 5.4.1. hiervor) – keine besonderen Investitionen hinsichtlich allfälliger Kosten für Personal oder Arbeitsplatz und Infrastruktur anfallen, gegenüber dem Kriterium des wirtschaftlichen Risikos