5.3.4. Unbestritten ist, dass die WSK im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ihre Organisation, die Geschäftsverteilung, den Geschäftsgang, die Aufgaben der Schreiberinnen und Schreiber sowie des weiteren Personals in einem durch den Regierungsrat zu genehmigenden Reglement regelt (§ 14 Abs. 1 WSchV). Vorliegend können keine weiteren Ausführungen zum Inhalt des Reglements der WSK gemacht werden, da dieses gemäss amtlicher Erkundigung des Gerichts beim Team der Staatlichen Stelle für Wohnraumschutz im Zeitpunkt der gerichtlichen Beratung noch in Arbeit war (vgl. Mail von I____, MLaw, Schreiber der WSK vom 3. Juni 2025).