ohne Vorgabe von Besprechungs- oder Antwortzeiten sowie Sitzungs- oder Abgabeterminen, sondern nach ausschliesslich persönlich bestimmter Arbeitsdauer und selbst gewähltem Zeitplan; ohne jegliche Teilhabe an der Arbeitsplatz-, Informatik- und Kommunikations-Infrastruktur des Kantons (Büroadresse, Arbeitsstation, Office-Software, E-Mail-Account, Intranet, geschützter Datenverkehr, Telefon, etc.) – welche von diesem auch nicht zur Verfügung gestellt würden. Es würden privat finanzierter Büromöbel, Informatikmittel (Hard- und Software inkl. Videokommunikation, E-Mail [und Incamail]) sowie Festnetz- und Mobiltelefonie genutzt (Beschwerde, Rz. 38 f; vgl. auch Beschwerde, Rz.