vgl. Replik, Rz. 28 f.). 5.2.3. Zum Investitionsrisiko hinsichtlich der Arbeitsplatzund Infrastrukturkosten führen die Beschwerdeführenden des Weiteren aus, die Kommissionsmitglieder würden fast ausschliesslich in ihren eigenen Büros oder privaten Räumen arbeiten, ohne Zugang zur kantonalen Infrastruktur. Für ihre Tätigkeit würden sie privat finanzierte Arbeitsmittel wie Computer, Telefon und Büroausstattung benützen; ohne Vorgabe von Besprechungs- oder Antwortzeiten sowie Sitzungs- oder Abgabeterminen, sondern nach ausschliesslich persönlich bestimmter Arbeitsdauer und selbst gewähltem Zeitplan;