Stellungnahme des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt vom 17. April 2024, 23.5574.02 (https://bit.ly/4oPVV0e, abgerufen am 7. November 2025; nachfolgend: Stellungnahme), anführt, die WSK sei eine Verwaltungsbehörde mit Entscheidkompetenz, die durch kantonales Recht eingeführt wurde und kantonales Verwaltungsrecht vollzieht (Stellungnahme, S. 3). Ferner ist der Seite 4 der Stellungnahme des Regierungsrates zu entnehmen, dass es sich bei der Wohnschutzkommission nicht um eine gerichtliche Instanz, sondern um eine Verwaltungsbehörde handelt.