Die Zugehörigkeit sei in der Regel an eine feste Amtsdauer gebunden. Auf diese Weise lasse sich die Unabhängigkeit unterstreichen. Zu den Voraussetzungen für deren Unabhängigkeit gehöre das Kollegialitätsprinzip. Kollegien würden sich in weitem Mass der Integrierung in eine Hierarchie entziehen (Beschwerde Rz. 16; Replik, Rz. 17; vgl. auch Gesprächsunterlage zur Anerkennung der Tätigkeit in der Wohnschutzkommission als selbständiger Erwerb für alle Mitglieder [Präsidium, Mieter- und Vermietervertreter], Ziff. 2.7, AB 4).