Die WSK sei zwar eine Verwaltungsinstanz. Es handle sich bei ihr aber nicht um eine verwaltungsinterne Behördenkommission, welche als Abbild des demokratischen Gemeinwesens rein dessen öffentliche Interessen zu vertreten hätte, sondern um eine paritätische Kommission mit verwaltungsexternen Experten und Interessenvertretern der Mietenden respektive der Vermietenden, welche ihre Tätigkeit unabhängig, d. h. unvoreingenommen und unparteiisch auszuüben hätten (Wille zur Objektivität) und sich nur dem Gesetz, ihrem eigenen Gewissen und ihrem Fachwissen verantwortlich fühlen sollten. Die Zugehörigkeit sei in der Regel an eine feste Amtsdauer gebunden.