Eine normale Entl.nung für Arbeitsleistungen (Gehalt für Zeiteinsatz oder für zeitliche Verfügbarkeit (Wartegeld) erfolge nicht. Sie sei (als pauschale Jahresentschädigung) explizit ausgeschlossen (Beschwerde, Rz. 12). Die Beschwerdeführenden führen des Weiteren aus, die Aufgaben und Kompetenzen der Kommissionsmitglieder seien durch die (spezial-) gesetzlichen Grundlagen bestimmt; basierend auf dem Gesetz vom 5. Juni 2013 über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG;