II. a) Die Beschwerdeführenden erheben gegen die inhaltlich identischen Einspracheentscheiden vom 21. Oktober 2024 am 20. November 2024 separat am 20. November 2024 Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt und beantragen jeweils die Aufhebung des Einspracheentscheids und die Anerkennung als Selbständigerwerbende bzw. als Selbständigerwerbender. Ferner seien sie der Ausgleichskasse Basel-Stadt als Selbständigerwerbender bzw. als Selbständigerwerbende anzuschliessen. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung gestützt auf die Beschwerdeausführungen zurückzuweisen, unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.