Basel-Stadt mit der Ausgleichskasse abgerechnet werden müsse (AB 8). Gegen beide Verfügungen erhoben die Beschwerdeführenden, vertreten durch C____, am 2. September 2024 Einsprache (AB 9), welche mit den Einspracheentscheiden vom 21. Oktober 2024 abgelehnt wurde (AB 10 und 11).