2 beide vertreten durch Béatrice Müller, Advokatur und Mediation, Falknerstrasse 26, 4001 Basel Ausgleichskasse Basel-Stadt Wettsteinplatz 1, Postfach, 4001 Basel Beschwerdegegnerin Gegenstand AH.2024.10 Einspracheentscheide vom 21. Oktober 2024 Die Mitglieder der Wohnschutzkommission sind als Behördenmitglieder im Sinne von Art. 7 lit. i AHVV zu qualifizieren, womit deren finanzielle Entschädigungen als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit gelten. Zudem überwiegen hinsichtlich der Kommissionstätigkeit bei einer Gesamtbetrachtung der Einzelkriterien zur beitragsrechtlichen Abgrenzung von Selbständigkeit und Unselbständigkeit die Merkmale einer unselbständigen Erwerbstätigkeit;