Vorliegend sind keinerlei erhebliche Investitionen ersichtlich, welche die Beschwerdeführer für ihre Tätigkeit in Bezug auf ihre Tätigkeit als «Brand Ambassador» für die D____ Sàrl aufwenden mussten, sei dies etwa in Form einer Finanzierung von Personal, Ausstattung oder Infrastruktur. Von den Beschwerdeführern wird als einzige namhafte finanzielle Ausgabe die Beschaffung eines Hybridautos genannt, welches durch eine Anzahlung und den Abschluss eines Leasingvertrags erworben worden war (vgl. Beleg Anzahlung vom 13. Januar 2022 und undatierter und nicht unterzeichneter Leasingvertrag, AB 5).