Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 3. Juli 2024, E. 7.4.3.). 4.4. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Beschwerdegegnerin zu Recht mit Verfügung vom 17. Mai 2023 bzw. Einspracheentscheid vom 3. Juli 2023 den Anspruch des Beschwerdeführers auf Wiederausrichtung einer Witwerrente abgewiesen hat. 5. 5.1. Aus den obigen Erwägungen folgt, dass die Beschwerde abzuweisen ist. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos.