Altersjahr vollendet habe (AB 6). Dagegen wehrte sich der Beschwerdeführer erst mit Schreiben vom 11. Mai 2023 (AB 5). Mit Verfügung vom 17. Mai 2023 wies die Beschwerdegegnerin den Antrag auf Wiederausrichtung einer Witwerrente ab (AB 4), was sie mit Einspracheentscheid vom 3. Juli 2023 bestätigte (AB 1).