sie sind von dessen Geltungsbereich ausgenommen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Rente formlos aufgehoben wurde und sich der betroffene Witwer dagegen nicht innert eines Jahres wehrte (Mitteilungen Nr. 460, S. 2 f., bestätigt durch Urteile 9C_543/2023 vom 29. Februar 2024 E. 3.3 und 9C_281/2022 vom 28. Juni 2023 E. 4; ferner Urteil 9C_491/2023 vom 3. April 2024 E. 4.4). 4. 4.1. Fest steht, dass dem Beschwerdeführer nach dem Hinschied seiner Ehegattin ab Mai 1997 eine Witwerrente ausgerichtet wurde (AB 7). Mit formlosem Schreiben vom 21. Juni 2013 wurde dem Beschwerdeführer per Ende Oktober 2013 die Einstellung der Witwerrente in Aussicht gestellt, da seine Tochter dann das 18.