Infolgedessen sei mit Rechtskraft des Urteils des EGMR vom 11. Oktober 2022 dem Beschwerdeführer neu ein unbefristeter Anspruch auf eine Witwerrente zu gewähren. Zudem halte die Praxis der Schweiz, wonach (aus Rechtssicherheitsgründen) nicht mehr auf rechtskräftige Entscheide zurückgekommen werden könne, ausser wenn diese in Bezug auf eine einzige versicherte Person oder eine geringe Zahl von Versicherten diskriminierend sei, dem EMRK-Urteil nicht stand, mindestens solange es sich um fortwährende bzw. Dauerleistungen handle. Dadurch halte die durch den EGMR im Urteil Beeler rechtsverbindlich festgestellte Konventionsverletzung an.