Denn Witwer mit volljährigen Kindern würden gegenüber Witwen in der gleichen Situation unterschiedlich behandelt, wofür es keine objektive und vernünftige Rechtfertigung gebe. Infolgedessen sei mit Rechtskraft des Urteils des EGMR vom 11. Oktober 2022 dem Beschwerdeführer neu ein unbefristeter Anspruch auf eine Witwerrente zu gewähren.