Mit Beschwerdeantwort vom 25. September 2023 schliesst die Beschwerdegegnerin auf Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 26. September 2023 beantragt der Beschwerdeführer die Sistierung des Verfahrens bis zum Entscheid des Bundesgerichts über das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. August 2023. Nachdem die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 der beantragten Sistierung zugestimmt hat, sistiert die Instruktionsrichterin mit Verfügung vom 18. Oktober 2023 das Verfahren bis das Bundesgericht das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. August 2023 behandelt hat. Mit Eingaben vom 2. April 2024 und 22. Juli 2024 informiert der