I. Der Beschwerdeführer, Vater einer 1995 geborenen Tochter, bezog seit Mai 1997 eine Witwerrente (Beschwerdeantwortbeilage [AB 7]). Mit formlosem Schreiben vom 21. Juni 2013 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, der Anspruch auf eine Witwerrente werde Ende Oktober 2013 eingestellt, da seine Tochter dann das 18. Altersjahr vollendet habe (AB 6). Mit Schreiben vom 11. Mai 2023 ersuchte der Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin um die rückwirkende Ausrichtung der Witwerrente per November 2013.