Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Mehrwertsteuer 8.1 %. Der Schriftenwechsel fand vorliegend grösstenteils im Jahr 2023 statt. Lediglich die dreiseitige Duplik inklusive Beilage wurde erst im Jahr 2024 beim Gericht eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass die Lektüre und die Bearbeitung dieser Duplik nicht mehr als eine halbe Stunde Zeitaufwand bedeuteten. Bei einem hälftigen Obsiegen (im Hinblick auf die Parteientschädigung) ist davon die Hälfte, also eine Viertelstunde mittels der Parteientschädigung abzugelten.