Die Abklärungsperson hielt fest, die Stationsleiterin habe berichtet, dass sich in den letzten drei Wochen vor der Abklärung (diese erfolgte am 6. Juni 2023, vgl. IV-Akte 16, S. 1) etwas verändert habe. «So sei es passiert», dass die Beschwerdeführerin nackt im Haus unterwegs gewesen sei, weswegen man Seitens des Heims habe eingreifen und dafür Sorge tragen müssen, dass sich die Beschwerdeführerin anziehe. Diese neue Hilfe werde sich vermutlich manifestieren (IV-Akte 16, S. 4). Der erst während dem Beschwerdeverfahren erstellte Abklärungsbericht vom 14. September 2023 (IV-Akte 20) bestätigt den entsprechenden Hilfebedarf ab Mai